- 5256 -

o. J. o. T. o. O.

1333.

Boleslaw (Herzog von Schlesien, Herr von Liegnitz) schreibt dem Bischof (Nanker von Breslau), da er durch seine Vermittelung beim päpstlichen Hofe die Erlaubniss, ein Predigerkloster in seiner Stadt Brieg errichten zu dürfen, erhalten hätte, die Pfarrkirche daselbst aber seit Gründung des Ortes und seit der Aufnahme der Johanniterbrüder von diesen verwaltet werde, dass er denselben auf Rath seiner Barone und seines ältesten Sohnes (Wenzel) zur Entschädigung auf seiner Stadt Grodcow (Grottkau) einen jährlichen Zins von 10 Mk. angewiesen habe und bittet den Bischof, falls die Stadt sich säumig in der Bezahlung dieses Zinses zeigen sollte, gegen sie mit geistlichen Strafen dann vorzugehen.

Formelbuch Arnolds von Protzan (Cod. dipl. Sil. V) ed. Wattenbach S. 291. Die Datirung post quem findet ihre Begründung in der vorhergehenden Urk., die ante quem in dem Verkauf von Grottkau durch Herzog Boleslaw an das Breslauer Domkapitel vom 30. Oktober 1343 (Grünhagen und Markgraf, Lehnsurkk. Schlesiens II, 205) resp. im Tode Bischof Nankers vom 10. April 1341.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.